Die Gilden

Viel wurde schon über die Institution der Gilden geschrieben, doch nur Weniges ist auch
tatsächlich verständlich. Während die Mitglieder der Universitätsgilden nur für ihres Gleichen
schreiben, wird völlig vergessen, dass einfache Bürger und Bürgerinnen auch die Getriebe
ihrer Welt verstehen wollen. So habe ich es mir nun zur Aufgabe gemacht, in einfacher,
schlichter und leicht verständlicher Art und Weise über die Gilden, ihre Geschichte und das,
was sie bewegt zu schreiben.

Doch genug der Vorrede, beginnen wir mit den Grundlagen.

Die vermutlich am tiefsten greifende Veränderung, welche von Highqueen Anne
vorgenommen wurde, ist die Einführung des Gildenrechts. Dieses gestattet jedem Bürger und
jeder Bürgerinn Hy-Prydains eine Lizenz zur Durchführung eines bestimmten Gewerbes oder
einer Dienstleistung zu erwerben und zum Zwecke der Umsetzung jener Lizenz andere
Bürger und Bürgerinnen zu beschäftigen, welche dann Mitglieder eben jener Gilde sind.
Dabei ist zu bemerken, dass man stets nur Mitglied beziehungsweise Betreiber einer einzelnen
Gilde sein darf. Jedoch ist es einer Gilde gestattet weitere Lizenzen zuzukaufen um so ihren
Geschäftsbereich zu vergrößern.

Es werden drei Arten von Gilden unterschieden. Der Großteil aller Gilden sind die so
genannten Bezirksgilden. Die Lizenzen dieser Gilden haben nur innerhalb des Steuerbezirks
Gültigkeit, in dem sie erworben wurden. Wirtschaftet eine Gilde erfolgreich oder ist
ausreichendes Kapital bei einer Gildenneugründung vorhanden, kann der Kauf einer
landesweit gültigen Lizenz erwogen werden. Den Landesgilden ist es folgerichtig gestattet
ihre Geschäfte innerhalb ganz Hy-Prydains abzuwicklen.

Beiden Gildenarten ist gemein gegenüber der Krone steuerpflichtig zu sein. Der dabei jeweils
anzuwendende Steuerschlüssel richtet sich nach Mitgliederzahl und Bewertung der einzelnen
Lizenzen. Genaueres zum Thema Besteuerung sei den Bänden I – IV der königlichen
Steuerrechtsbücher entnommen.

Von grundsätzlich anderer Art ist die dritte Gildenkategorie. Die der königlichen Gilden und
Gesellschaften. Eine jede dieser Gilden benötigt keinerlei Lizenzen und genießt absolute
Steuerfreiheit. Dieser Sonderstatus erwächst daraus, dass Highqueen Anne persönliches
Oberhaupt jeder königlichen Gilde ist. Ihre Majestät legt die Ziele und Aufgaben für jene
Gilden fest. Gildenunternehmungen werden durch die Staatskasse finanziert, Gildengewinne
fließen direkt in diese hinein.

Die Einführung der Gilden ermöglichte unserer geliebten Hochkönigin den gigantischen
Moloch, zu dem sich die Verwaltung unseres Königreiches aufgebläht hatte, innerhalb
kürzester Zeit wieder auf ein gesundes Maß zurechtzustutzen. Da nun Aufgaben wie der
Erhalt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, des Brandschutzes, der Versorgung und
anderer solcher Probleme von den Schultern des Staates durch die Hände der Gilden
genommen wurden, kann das vereinte Königreich endlich einer prosperierenden Zukunft
entgegen schreiten.

aus “Gilden und Gildenrecht leicht gemacht” von Prof. Dr. Peter Twogate.

Ein Auszug aus dem Gildenregister.

Folgende wichtige Gilden besitzen für den gesamten Einflußbereichs von Hy-Prydain und aller Kolonien und Gebiete die alleinigen Lizenzrechte:

  • Royal Exploratory Guild (REX-G; Erkundungen, Ausgrabungen aller Art, auch Bodenschätze)
  • Royal Guild of Technomancy and Technomagic (RGT&T)
  • Royal Bank and Mint (RBM; Geld wird ausschließlich in der Hauptstelle First Royal Bank geprägt und gedruckt, Einzahlungen der Steuern können in allen Zweigstellen offiziell getätigt werden.)
  • Royal Airship Guild (RAG; Konstruktion und Bau von Luftschiffen, Pilotenausbildung)
  • Royal Universities (RU; Forschung und Lehre in allen wissenschaftlichen Bereichen)
  • Royal Armed Forces (RAF; Streng genommen keine Gilde, sondern die königliche Militäreinheiten. Sie sei hier nur der Vollständigkeit halber aufgeführt.)

Folgende Gilden besitzen für ganz Hy-Prydain (Königreiche Prydain, Hylands und Nuira) die alleinigen Lizenzrechte:

Folgende Gilden betreiben Lizenzen in den Kolonien, die nur in den jeweiligen Kolonien Lizenzrechte besitzen:

Und bisher bekannte kleinere Lizenzgilden, die nur regionale Lizenzen besitzen: